SMAProDeckFür Bildungsträger, Dozenten und Partner
Häufig gestellte Fragen.
Antworten zur Einführung, Kursbetreuung und Zusammenarbeit mit SMA ProDeck.
Textstand: 3. Oktober 2026 · Nachfolgekonzept: 5. Oktober 2026
Wie schnell können wir SMA ProDeck einsetzen?
App und Website sind betriebsbereit. Die Einrichtung eines Bildungsträgers und seiner ersten Kurse kann gemeinsam vorbereitet werden. Dafür werden insbesondere die zuständigen Ansprechpartner, die Kursart, Kursbezeichnung, der Kursbeginn und die benötigte Teilnehmerzahl abgestimmt. Auf Wunsch unterstützt SMA ProDeck die Einführung und erstellt die benötigten Invite-Codes.
Die Produktionsfreigabe für die Android-App im Google Play Store ist beantragt. Sie wird voraussichtlich in den nächsten Tagen erwartet; der genaue Veröffentlichungstermin hängt von der Freigabe durch Google ab. Danach ist die App öffentlich im Play Store auffindbar. Die Website steht unabhängig von dieser Store-Freigabe zur Verfügung.
Welche Geräte und Anwendungen können genutzt werden?
Die App liegt aktuell als Android-Version vor. Eine eigenständige Windows-Anwendung ist in Vorbereitung. Für die Nutzung am Computer steht bereits die Website zur Verfügung; eine zusätzliche Windows-Installation ist dafür nicht erforderlich.
Die Website bietet die Lern- und Prüfungsfunktionen der App, einschließlich Lernkarten, Favoriten, Prüfungen und persönlicher Statistiken. Sie eignet sich besonders für längere Freitextantworten, die sich mit Tastatur komfortabler schreiben lassen. Die Geräte werden über dasselbe Benutzerkonto verbunden; die vorgesehenen Statistiken und Favoriten werden synchronisiert.
Für die Anmeldung, Kurszuordnung und Synchronisierung wird eine Internetverbindung benötigt. Die Android-App und die Website ermöglichen damit unterschiedliche Zugangswege zu denselben Lernbereichen.
Welchen Aufwand haben unsere Dozenten und unsere Verwaltung?
Für den Start werden die Kurse eingerichtet, Invite-Codes erzeugt und verteilt sowie die zuständigen Mitarbeiter mit dem Dashboard vertraut gemacht. Das Anlegen eines Kurses und die Code-Erstellung erfolgen über wenige Arbeitsschritte. Auf Wunsch unterstützt SMA ProDeck die Einrichtung und die gemeinsame Einführung.
Während des Piloten ist grundsätzlich ein kurzer monatlicher Entwicklungs- und Qualitätsaustausch vorgesehen. Rückmeldungen lassen sich dabei aus dem laufenden Unterricht sammeln. Eine feste Dauer oder zusätzliche tägliche Dokumentationspflicht ist nicht festgelegt.
Ziel ist eine Entlastung, insbesondere bei der automatischen Testauswertung und der Erstellung von Teilnehmer- und Kursstatistiken. Die manuelle Bewertung eingereichter Freitextantworten oder Konzepte und das fachliche Feedback bleiben Aufgaben der Dozenten. Der tatsächliche Zeitgewinn wird im Pilot gemeinsam betrachtet; er wird nicht vorab garantiert.
Können auch bereits laufende Kurse teilnehmen?
Ja. Auch bestehende §34a- und FKSS-Kurse können für den Pilot angelegt werden. Aus technischer Sicht muss der hinterlegte Kursbeginn nicht in der Zukunft liegen. Ein Kurs kann daher auch dann eingerichtet werden, wenn der Unterricht bereits begonnen hat.
Nach der Einrichtung erhalten die Teilnehmer ihre Invite-Codes und können dem Kurs beitreten. Die Zugangsdauer richtet sich nach der Aktivierung des Zugangs: neun Monate für §34a beziehungsweise 42 Monate für FKSS. Ein bereits vergangener Kursbeginn ist somit kein technisches Hindernis für die Teilnahme.
Wie werden Teilnehmer einem Kurs zugeordnet?
Die Zuordnung erfolgt über Invite-Codes. Der Bildungsträger erzeugt die Codes für den jeweiligen Kurs und gibt sie an die vorgesehenen Teilnehmer weiter. Nach der Registrierung beziehungsweise Anmeldung gibt der Teilnehmer seinen Code ein. Das System ordnet ihn dem passenden Kurs zu und schaltet die über den Kurs vorgesehenen Inhalte frei.
Der Teilnehmer muss seinen Bildungsträger oder Kurs daher nicht selbst aus einer allgemeinen Liste auswählen. Die Zuordnung und Freischaltung werden über den Code gesteuert. Bei einem Kurswechsel oder Abbruch ist die bestehende Zuordnung mit der zuständigen Kursverwaltung abzustimmen; eine automatische Übertragung oder Kündigung allein durch das Fernbleiben vom Unterricht ist damit nicht beschrieben.
Können mehrere Dozenten denselben Kurs betreuen?
Ja. Alle berechtigten Dozenten eines Bildungsträgers können auf dessen Kurse und Teilnehmer zugreifen. Eine gesonderte Zuweisung einzelner Dozenten zu einem Kurs ist möglich, aber für diesen Zugriff nicht erforderlich. Das unterstützt wechselnde Dozenten, Vertretungen und die gemeinsame Betreuung verschiedener Fachbereiche.
Der Zugriff bleibt an den jeweiligen Bildungsträger gebunden. Die Verwaltungsrolle des Orga-Admins umfasst zusätzlich die vorgesehenen organisatorischen Aufgaben, beispielsweise die Verwaltung von Benutzerrollen. Eine Kurszuweisung ist daher keine Beschränkung auf nur einen betreuenden Dozenten.
Wie bewerten Dozenten Freitextantworten und Konzepte?
Der Teilnehmer reicht seine Bearbeitung zur Überprüfung ein. FKSS-Konzepte werden zur Dozentenbewertung freigegeben; für Recht und SVH steht die Einreichung zur Verfügung, wenn die Kurseinstellung dies vorsieht. Der Dozent findet die eingereichte Prüfung im Dashboard und öffnet die Bearbeitung.
Dort stehen die Prüfungsfrage, die Teilnehmerantwort sowie der hinterlegte Lösungsansatz beziehungsweise Erwartungshorizont und das Punkteschema zur Verfügung. Fragen oder Bewertungsblöcke werden einzeln bewertet. Zu jeder Antwort kann eine Notiz oder ein konkretes Feedback ergänzt werden.
Die vergebenen Punkte werden automatisch zusammengerechnet. Anschließend kann der Dozent ein Gesamtfeedback zur Prüfung verfassen. Die Bewertung und Rückmeldung werden dem Teilnehmer bereitgestellt und über sein Konto zwischen App und Website synchronisiert.
Wie prüfungsnah sind die Aufgaben und wo liegen Bewertungsgrenzen?
Die Aufgaben wurden auf Grundlage einer Analyse echter Prüfungsfragen entwickelt und orientieren sich inhaltlich an den Anforderungen der IHK. Die Prüfungszeit kann über einen Timer berücksichtigt werden. Es handelt sich um Übungssimulationen; eine identische Aufgabenstellung in einer späteren IHK-Prüfung wird damit nicht zugesagt.
Bei eindeutig vorgegebenen Antworten, insbesondere in §34a und FKSS WiSo, erfolgt die Punktevergabe anhand des hinterlegten Lösungsschlüssels. Die Bewertung ist nicht von unterschiedlichen Freitextformulierungen abhängig.
Freitextantworten in FKSS Recht und SVH werden aktuell anhand von Schlüsselwörtern ausgewertet. Inhaltlich richtige Antworten können deshalb unvollständig erkannt werden, wenn sie Tippfehler oder bislang nicht berücksichtigte Formulierungen enthalten. Eine systeminterne Sprachmodell-Lösung ist zur Verbesserung dieser Erkennung vorgesehen; sie ist eine geplante Weiterentwicklung und keine bereits zugesagte Funktion des aktuellen Standes.
Die digitale Prüfungsvorbereitung ersetzt außerdem nicht das Üben einer lesbaren Handschrift. Für schriftliche IHK-Prüfungen sollten Teilnehmer weiterhin trainieren, Antworten auch unter Zeitdruck sauber und verständlich von Hand zu formulieren.
Welche Statistiken erhalten wir und können wir sie exportieren?
Das Dashboard zeigt die Punktequoten einzelner Teilnehmer und die Kursdurchschnitte für §34a und FKSS. Die Punktequote ergibt sich aus erreichten und möglichen Punkten. Im §34a-Bereich können die einzelnen Fachbereiche aufgeklappt werden; FKSS wird zusätzlich nach Recht, SVH, WiSo und Sicherheitskonzept aufgeschlüsselt.
Neben dem Durchschnitt sind die niedrigsten und höchsten Teilnehmerwerte mit den zugehörigen Anzeigenamen erkennbar. Teilnehmer lassen sich einzeln öffnen; dabei ist auch die Zahl ihrer berücksichtigten Tests sichtbar. Sicherheitskonzepte fließen nach der Bewertung durch Dozenten in die Kursauswertung ein.
Zur Auswahl stehen der gesamte Zeitraum sowie die letzten 7, 30, 60 oder 90 Tage. Ehemalige Teilnehmer können bei Bedarf einbezogen werden. Berücksichtigt werden Ergebnisse während der jeweiligen Kurszugehörigkeit. Teilnehmer ohne Ergebnisse werden nicht mit null Prozent in den Durchschnitt eingerechnet; das Kursmittel ist der Mittelwert der verfügbaren Teilnehmerquoten.
Ein Export der Auswertungen ist in Planung. Er ist derzeit keine bereits verfügbare Dashboard-Funktion. Die Statistik unterstützt die gezielte Besprechung von Schwierigkeiten im Unterricht; sie ist keine abschließende Aussage über die gesamte Kompetenz eines Teilnehmers.
Welche Teilnehmerdaten sind im Dashboard sichtbar?
Im Mittelpunkt stehen die Leistungsdaten abgeschlossener Prüfungssimulationen: erreichte und mögliche Punkte, Prüfungstyp, Abschlusszeitpunkt, Bestehensstatus und verfügbare Fachbereichsergebnisse. Berechtigte Dozenten und Orga-Admins können diese Werte für einzelne Teilnehmer und ganze Kurse auswerten. Zur Zuordnung wird der vom Teilnehmer selbst gewählte Anzeigename verwendet.
E-Mail-Adressen sind für Orga-Admins in der Benutzerverwaltung sichtbar. Sie werden aktuell auch in der Teilnehmerliste berechtigter Dozenten angezeigt. Die Leistungsdarstellung selbst arbeitet vor allem mit Anzeigenamen und Prüfungsergebnissen.
Die technische Firebase-Benutzerkennung ist keine öffentliche Teilnehmerinformation. Im geschützten Änderungsprotokoll des Orga-Admins kann jedoch die Benutzerkennung einer handelnden Person erscheinen. Vollständige Prüfungsantworten werden für die Dozentenbewertung erst nach ausdrücklicher Einreichung übertragen.
Wo werden Daten gespeichert und wie erfolgt die Löschung?
Nach der Datenschutzerklärung wird die Website bei IONOS gehostet. Benutzerkonten werden über Firebase Authentication verwaltet; Profil- und Zugangsangaben liegen in Cloud Firestore am europäischen Standort eur3. Firebase Authentication kann Anmeldeinformationen, IP-Adresse und User-Agent auch in den USA verarbeiten. Die Datenschutzerklärung beschreibt die dafür vorgesehenen Übermittlungsmechanismen.
In der App bleiben detaillierte Antworten und Freitexte grundsätzlich auf dem Endgerät. Favoriten und kompakte persönliche Prüfungsstatistiken werden bei angemeldetem Konto synchronisiert. Bei Kurszugehörigkeit werden Punktzahlen und weitere Ergebnisdaten zusätzlich für die Kursauswertung gespeichert. Vollständige Bearbeitungen werden nach ausdrücklicher Freigabe zur Dozentenprüfung übertragen.
Lokale Daten bleiben gespeichert, bis sie gelöscht, die App-Daten zurückgesetzt oder die App deinstalliert wird. Die Kontolöschung kann unter Angabe der Konto-E-Mail-Adresse an info@sma-prodeck.de beantragt werden. Zulässige Aufbewahrungsgründe können eine weitere Speicherung einzelner Daten erfordern. Das Löschen persönlicher Statistiken entfernt bereits übermittelte Kursauswertungen, Prüfungsabgaben und Dozentenbewertungen nicht automatisch; diese werden getrennt verwaltet.
Für sämtliche Konten und Kursdaten nennt die Datenschutzerklärung keine einheitliche feste Löschfrist. Die datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten, Löschabläufe und gegebenenfalls erforderlichen Vereinbarungen mit dem Bildungsträger sind vor dem Pilot gemeinsam festzulegen. Vollständige Informationen: www.sma-prodeck.de/datenschutz/.
Was passiert nach dem Pilot, wenn wir nicht fortsetzen?
Nach den 24 Monaten endet die Möglichkeit, neue kostenlose Pilotcodes für weitere Kurse zu erzeugen. Es entsteht keine automatische kostenpflichtige Fortsetzung. Über eine weitere Zusammenarbeit wird separat entschieden und gegebenenfalls eine neue Vereinbarung geschlossen.
Bereits eingerichtete Teilnehmerzugänge behalten ihre vollständige zugesagte Dauer ab Aktivierung: neun Monate für §34a und 42 Monate, also dreieinhalb Jahre, für FKSS. Das Pilotende verkürzt diese Laufzeiten nicht. Erforderliche kostenfreie Verlängerungen bei nicht bestandenen oder verschobenen Prüfungen bleiben im beschriebenen Umfang möglich.
Der Dashboard-Zugang für Orga-Admins und Dozenten bleibt bestehen, bis der letzte Teilnehmer aus den Pilotkursen seine Zugangsberechtigung beendet hat. So können die noch laufenden Zugänge weiterhin begleitet und eingereichte Prüfungen bewertet werden.
Das Ende der kostenlosen Code-Erstellung ist kein automatischer Löschtermin für Konten oder Kursdaten. Aufbewahrung und Löschung richten sich nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben und den gemeinsam festzulegenden Abläufen. Die Details zur Kursbegleitung nach Pilotende werden ebenfalls in der gesonderten Kooperationsvereinbarung festgehalten.
Wie aktuell sind die Lerninhalte?
Die Lerninhalte sind zum Stand dieser Unterlagen am 3. Oktober 2026 aktuell. Korrekturen, Ergänzungen und fachliche Änderungen können jederzeit in der Datenbank vorgenommen werden. Durch die Synchronisierung stehen aktualisierte Inhalte in App und Website bei bestehender Verbindung zeitnah zur Verfügung; dafür ist grundsätzlich keine neue App-Veröffentlichung erforderlich.
Fehlerhinweise aus dem Unterricht sind ausdrücklich erwünscht. Sie können mit Angabe der betroffenen Lernkarte oder Prüfungsfrage an info@sma-prodeck.de gemeldet werden. So lassen sich Rückmeldungen prüfen und Änderungen zentral für die Nutzer bereitstellen.
Können wir eigene Inhalte einbringen oder Fehler melden?
Fehlerkorrekturen und Verbesserungshinweise sind vorgesehen und können an info@sma-prodeck.de gemeldet werden. Hilfreich sind die betroffene Lernkarte oder Prüfungsfrage, eine Beschreibung des Problems und gegebenenfalls ein fachlich begründeter Korrekturvorschlag.
Eine Funktion zum Einstellen eigener Lerninhalte oder Prüfungen durch den Bildungsträger ist aktuell nicht vorgesehen. Vorschläge können im gemeinsamen Austausch besprochen werden; daraus ergibt sich keine automatische Übernahme in die Datenbank.
Vor einer möglichen Übernahme fremder Materialien müssten insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte geklärt werden. Originale IHK-Prüfungen oder andere geschützte Unterlagen können nicht allein deshalb übernommen werden, weil sie für den Unterricht vorliegen. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechte und Nutzungserlaubnisse.
Wer hilft bei Problemen und wie schnell erfolgt eine Rückmeldung?
Ansprechpartner ist Dennis Krug. Technische Probleme, Fragen zur Nutzung und Hinweise auf Fehler können an info@sma-prodeck.de gerichtet oder persönlich angesprochen werden.
Eine Rückmeldung erfolgt umgehend, also ohne unnötige oder unangemessene Verzögerung. Damit ist keine feste Antwortfrist in Minuten oder Stunden und kein rund um die Uhr besetzter Support zugesagt. Die Bearbeitung richtet sich nach Art und Umfang des Anliegens; eine erste Rückmeldung ist von der vollständigen Behebung eines Problems zu unterscheiden.
Für eine zügige Prüfung helfen eine kurze Fehlerbeschreibung, die betroffene Funktion und Angaben dazu, ob das Problem in der App oder auf der Website auftritt. Passwörter müssen dafür nicht übermittelt werden.
Was passiert, wenn der Gründer aus gesundheitlichen Gründen die Geschäftsführung nicht mehr selbst ausüben kann?
Die folgenden Antworten beschreiben ein vorgesehenes Konzept. Sie stellen keine bereits umgesetzte oder rechtlich und notariell abgesicherte Nachfolgeregelung dar und begründen keine zusätzlichen Rechtszusagen.
Nach dem vorgesehenen Konzept bleiben die Anteile des Gründers unverändert, solange er rechtlich handlungsfähig ist. Wird aufgrund eines gesundheitsbedingten Ausfalls eine andere Geschäftsführung erforderlich, soll der Hauptpartner vorrangig die Möglichkeit erhalten, eine geeignete Person vorzuschlagen oder zu stellen. Dieses Vorrecht soll ausschließlich für diesen konkreten Ausfall gelten. Es soll keine Pflicht des Hauptpartners begründen, eine Person vorzuschlagen oder die Geschäftsführung zu übernehmen.
Was passiert mit SMA ProDeck beim vollständigen Ausfall des Gründers?
Die folgenden Antworten beschreiben ein vorgesehenes Konzept. Sie stellen keine bereits umgesetzte oder rechtlich und notariell abgesicherte Nachfolgeregelung dar und begründen keine zusätzlichen Rechtszusagen.
Vorgesehen ist eine rechtlich und notariell abzusichernde Nachfolgeregelung. Die in der Person des Gründers bestehenden Urheberrechte sollen von Todes wegen auf die UG übergehen. Die Gesellschaftsanteile sollen entsprechend der festgelegten Nachfolge übergehen, insbesondere an den Hauptpartner, beispielsweise AAWID. Die UG soll dabei bestehen bleiben und SMA ProDeck fortführen können. Ein späterer Verkauf der Gesellschaftsanteile soll die Zuordnung der auf die UG übergegangenen Urheberrechte grundsätzlich nicht ändern. Der vorgesehene Übergang der Urheberrechte auf die Gesellschaft und die Nachfolge in die Gesellschaftsanteile werden damit als getrennte Vorgänge beschrieben.